Eine Therapiebeginn ist abhängig von einer ärztlichen Verordnung durch einen Arzt oder Facharzt. Ihr Arzt wird auf der Verordnung seine Diagnose vermerken. Anhand der Diagnose können wir mit der Sprachtherapie beginnen.
Wer trägt die Kosten einer logopädischen Behandlung?
Die Kosten für eine Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Behandlung zuzahlungsbefreit. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie anteilig 10 % der Therapiekosten sowie eine Rezeptgebühr. Für Informationen über die Möglichkeit einer Befreiung von Zuzahlungen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Jeder Patient ist einzigartig, daher beachten wir bei der Therapieplanung die individuellen Gegebenheiten. Auf diese Weise kann der bestmögliche Therapieverlauf sichergestellt werden. Bei der Befunderhebung legen wir besonderen Wert auf die Aktualität unserer Erhebungsmethoden. Gleichzeitig bemühen wir uns sehr um Transparenz und um eine intensive Beratung von Ihnen und Ihren Angehörigen. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit kann, unserer Erfahrung nach, zu erheblichen Verbesserungen während des Therapieverlaufs führen. Daher gilt die obligatorische Berichterstattung gegenüber Ärzten für uns als selbstverständlich. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Heilmittelerbringern, wie Ergo- oder auch Physiotherapeuten, erachten wir als sinnvoll.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit telefonisch mit uns in Verbindung setzen.